Regeln bei den Möwen und im Verband DMFV

Nichts und nirgends geht es ohne Regeln.

Der Betrieb von sogenannten UAV (unmanned aerial vehicle = unbemanntes Luftfahrzeug) wurde in den letzten Jahren durch die EU und Bundes-Recht/LBA neu geregelt. Die Umsetzung der Regeln ist noch nicht abgeschlossen, daher herscht hinreichend Unsicherheit. Unser Verein ist Mitglied der größten deutschen Modellfliegervereinigund DMFV. Auf unserem Platz und für die Mitglieder des Verbandes gelten die, teils abweichenden, Regeln des DMFV zum Betrieb von UAV. Hier wird auf die Regelungen verwiesen, die für Mitglieder des DMFV gelten. Mitglieder anderer Verbände sing ggf. an die Regelungen ebendieser bzw. an die Regelungen der EU gebunden. Was ist ein UAV? Kurz: Es handelt sich hier um jegliches Luftfahrzeug, welches automatisch und/oder Ferngesteuert durch den Luftraum bewegt wird. Das gilt für zivile und militärische Luftfahrzeuge. Zu den UAV gehören nicht nur Drohnen, daher gelten die Vorschriften eben nicht nur für Multicopter sondern für alle Flugmodelle ohne Piloten an Bord, egal ob leichter als Luft oder schwerer. Flugzeuge, Ballone, Luftschiffe, Hubschrauber, Multikopter etc. Genaueres findet man u.a. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Flugmodell und https://de.wikipedia.org/wiki/Unbemanntes_Luftfahrzeug Unterschied, Abgrenzung UAV zu UAS: Ein UAV ist das Fluggerät allein, ein UAS (unmanned aerial system) beschreibt das Gesamtsystem aus Fluggerät und Steuerungssystem am Boden(oder in der Hand des Piloten) Regeln und Verordnungen Ein Klick aufs Bild führt zum aktuellen PDF dieses Leitfadens. Auch wenn der Text etwas drohnenlastig aussieht, die Regeln sind allgemeingültig für alle unbemannten Luftfahrtzeuge im Rahmen des DMFV Regelungen Die Regelungen für beim DMFV registrierte Modellflugplätze findet man im Leitfaden: Modellfluggelände im DMFV Was muß ich als Modellflugpilot (Fernsteuerer) beachten? Ein Klick aufs Bild führt zum aktuellen PDF dieses Leitfadens. Regeln zum Flugbetrieb auf unserem Modelflugplatz Es gelten grundsätzlich die ausgehängten Regeln am Fluggelände am Pulsweg in Westenholz! Diese sind unbedingt immer einzuhalten! Flüge sind im ausliegenden Flugbuch einzutragen. Dazu gelten die im Link beschriebenen Regeln! Es ist gemäß Flugbuch ein Flugleiter zu bestimmen: siehe auch: Flugleiterregelung im Modellflug Die ausgehängten Flugzonen sind einzuhalten Die Flugmodelle insbesondere mit Verbrennungsmotoren müssen die vorgeschriebenen Lärmpegel einhalten Die Flugzeiten sind o Werk- und Samstags von 10 - 12 Uhr und von 13 - 20 Uhr o Sonn- und Feiertags von 13 - 20 Uhr o Es findet kein Flugbetrieb nach Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang statt. Alle Modellflieger beachten die Grundsätze zum Naturschutz! Jeder nimmt seinen Müll wieder mit und achtet darauf, daß keinerlei Betriebsstoffe in den Boden gelangen. Nach Abstürzen werden alle Teile des havarierten Modellflugzeugs gesucht. Das gilt insbesondere für Motoren, Akkus und alle Teile die giftig oder zerstörend auf Landmaschinen wirken könnten. Alles was bei der Ernte mitgeerntet wird, kann auch irgendwann auf deinem Teller landen. Das willst du nicht! Also handele danach. Wenn der Bauer auf dem Acker ist, oder der Platzwart oder einer seiner Gehilfen den Platz pflegt, findet kein Modellflug statt. Meckern über Maulwurfhügel zählt nicht. Der Vorstand ist kein Dienstleistungsunternehmen! Jedes Mitglied ist aufgerufen selbst und uneigennützig mit Hand anzulegen, wenn der Platz nicht seinen Ansprüchen genügt! Grundsätzliche Veränderungen am Zustand des Platzes bedürfen immer der Genehmigung des Vorstandes!